WINTERREIFENPFLICHT: ALLES WAS SIE WISSEN SOLLTEN

In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“, die Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die Bereifung Ihres Autos an die entsprechenden Witterungsbedingungen anzupassen. Das heißt, dass Sie im Grunde genommen solange mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs sein dürfen, wie Schnee, Eis- oder Reifglätte die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Sobald jedoch winterliche Verhältnisse herrschen, sind Winterreifen Pflicht.

Wann ein Reifenwechsel jedoch offiziell vorgeschrieben ist, variiert von Land zu Land und zieht bei Missachtung unterschiedliche Strafen nach sich. Daher sollten Sie besser zu früh als zu spät die Reifen wechseln, damit Sie in der kalten Jahreszeit jederzeit sicher unterwegs sind.


Gibt es einen festen Zeitraum, in dem Winterreifen gefahren werden müssen?

Von “O” bis “O”, von Oktober bis Ostern – so lautet die gängige Faustregel für die Nutzung von Winterreifen. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine meteorologische Empfehlung. Denn auch noch lange nach Ostern oder bereits vor dem Oktober kann ein unerwarteter Wintereinbruch für erhebliche Behinderungen im Straßenverkehr sorgen.

Gut zu wissen: Eine Ausnahme bilden Ganzjahresreifen oder sogenannte M+S-Reifen, die bisher auch bei "Matsch und Schnee" zugelassen waren. Allerdings auch nur dann, wenn diese ab Produktionsdatum 01.01.2018 mit dem vorgeschriebenen Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Reifen mit ausschließlich M+S Markierung und einer Produktion bis zum 31.12.2017 gelten bis zum 30.09.2024 weiterhin als wintertauglich. 


Was unterscheidet einen Sommerreifen von einem Winterreifen?

Sommerreifen eignen sich aufgrund ihrer speziellen Materialmischung besonders für trockene oder regennasse Straßen bei moderaten bis hohen Temperaturen. Passend zu diesen Bedingungen ist auch das Reifenprofil angelegt. Ab wann ein Autoreifen als Winterreifen bezeichnet werden darf, ist nicht klar definiert. Ursache hierfür sind die unterschiedlichen Testbedingungen und zu erfüllenden Standards, die in jedem Land unterschiedlich ausfallen.

So ist in der Regel immer dann die Rede von einem Winterreifen, wenn dieser deutlich bessere Fahreigenschaften bei winterlichen Verhältnissen bietet, als ein Standardreifen im Sommer. So besitzen wintertaugliche Reifen zumeist eine weichere Gummimischung, die bei eisigen Temperaturen deutlich langsamer verhärtet. Auch das Reifenprofil fällt deutlich tiefer aus als bei Sommerreifen und die Lauffläche verfügt über eine größere Anzahl an Profilrillen und Lamellen.

M+S-Symbol: Allwetterreifen mussten bisher in Deutschland mit dem Kürzel „M+S“ gekennzeichnet werden. Sie durften bis Ende 2017 problemlos das ganze Jahr gefahren werden.

Alpine Symbol: Seit 01.01.2018 dürfen in Deutschland nur noch wintertaugliche Allwetterreifen als solche zum Einsatz kommen, die mit einem dreigezackten Bergpiktogramm und einem Schneeflockensymbol in der Mitte gekennzeichnet sind. Das bisherige M+S-Zeichen reicht nicht mehr aus, „entsprechend markierte Reifen dürfen aber übergangsweise noch bis zum 30.09.2024 auch in winterlichen Verhältnissen genutzt werden, sofern die Reifen bis max. 31.12.2017 produziert wurden (DOT 52/17).


Welche Mindestprofiltiefe wird bei Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben?

Winterreifen bieten Ihnen vor allem bei winterlichen Bedingungen größtmögliche Sicherheit und optimale Fahreigenschaften. Trockenes Wetter und hohe Temperaturen sorgen hingegen für einen erhöhten Verschleiß und können sich auch auf den Spritverbrauch negativ auswirken. Inwiefern Sie Ihre Winterräder auch darüber hinaus noch weiterfahren können, beantworten Ihnen die Profis in Ihrer Kfz-Werkstatt oder beim Reifenhändler.

Ansonsten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen. Diese beträgt europaweit mindestens 1,6 Millimeter. Optimalerweise sollte sie jedoch nicht weniger als 4 Millimeter betragen, da die Fahreigenschaften und Ihre Sicherheit je nach Witterung stark eingeschränkt sein können. In Österreich werden Reifen mit einer Profiltiefe unter 4mm nicht mehr als Winterreifen bewertet.

Daher sollten Sie lieber früher als zu spät über eine Neuanschaffung nachdenken. Zumal Ihre Kfz-Versicherung bei einem durch Glätte bedingten Autounfall die Zahlung verweigern kann oder Sie zumindest eine Teilschuld zugesprochen bekommen.


Mit welchen Bußgeldern muss man rechnen und zahlt die Kfz-Versicherung bei Missachtung der Winterreifenpflicht, wenn es zu einem Autounfall kommt?

Zwar gilt in Deutschland kein festgelegter Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen, dennoch sind Sie bei winterlichen Bedingungen gesetzlich dazu verpflichtet, die Bereifung Ihres Fahrzeugs an die jeweiligen Wetterbedingungen anzupassen.

Sind Sie dennoch mit Sommerreifen unterwegs und verursachen einen Unfall bzw. sind darin verwickelt, kann dies wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) zu erheblichen Leistungskürzung bei Ihrer Kaskoversicherung führen. Hinzukommen noch ein Bußgeld von mindestens 60 bis 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Gleiches gilt für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, denn die Haftpflichtversicherung kann den Unfallverursacher bei Benutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eisglätte im Nachgang mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Selbst dann, wenn Sie gar nicht der Unfallverursacher sein sollten. Grundsätzlich sollte die Kfz-Haftpflichtversicherung aber selbst dann greifen, wenn Sie trotz winterlicher Straßenverhältnisse keine Winterreifen aufgezogen haben.

Allerdings dürften Sie im Fall eines Verkehrsunfalls mit deutlich höheren Haftungsanteilen rechnen – vor allem dann, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


Gilt die Winterreifenpflicht auch in anderen Ländern?

Auch im europäischen Ausland wird die Benutzung von Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gestaltet sich die Auslegung der Winterreifenpflicht von Land zu Land sehr uneinheitlich. Grundsätzlich gilt, dass sie nicht nur von den Bewohnern des jeweiligen Landes einzuhalten ist, sondern ebenso von Urlaubern und Durchreisenden.

Während zum Beispiel in Österreich vom 1. November bis zum 15. April alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit M+S-Reifen ausgestattet sein müssen, machen andere EU-Staaten den Fahrzeughaltern wiederum keine Vorschriften und es reicht mitunter der Einsatz von Schneeketten. In der Regel sind Sie in den meisten Ländern mit Ganzjahresreifen auf der sicheren Seite.



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